Fassung für Standardagenturen vom 14. Oktober 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Nutzung des Agenturbereichs von contentmarkt zwischen der Axel Springer Deutschland GmbH, Axel Springer Straße 65, 10888 Berlin, hiernach contentmarkt, und der Agentur, für die der Zugang eingerichtet wurde.
Der Agenturbereich richtet sich an Agenturen und Managements, die ihn für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzen. Die Agentur bestätigt, dass sie in dieser Eigenschaft handelt. Die in ihrem Namen handelnde Person muss zur Vertretung der Agentur berechtigt sein.
Individuelle Vereinbarungen zwischen contentmarkt und der Agentur gehen diesen Bedingungen vor. Die Bedingungen für Marken oder Creator werden durch die Nutzung eines Agenturzugangs nicht zu Bedingungen der Agentur.
2. Zugang und Bestätigung
contentmarkt richtet den Agenturzugang nach Abstimmung ein. Die Agentur macht richtige Angaben zu ihrer Identität, ihrer Anschrift und den für sie handelnden Personen und teilt Änderungen mit.
Der Nutzungsvertrag über den Agenturbereich kommt durch die ausdrückliche Bestätigung dieser Bedingungen im dafür vorgesehenen Schritt zustande. Das Setzen eines Passworts, die Anmeldung und die bloße Nutzung des Kontos ersetzen diese Bestätigung nicht.
Ist für den Zugang zusätzlich eine individuelle Partnervereinbarung vorgesehen, wird diese danach vollständig angezeigt und separat bestätigt. Ihre Annahme richtet sich nach dem konkret angezeigten Angebot. Die dafür vorgesehenen Agenturfunktionen werden erst nach den erforderlichen Bestätigungen zugänglich.
Die bestätigten Texte und die Bestätigungsnachweise stehen im Agenturkonto zum Herunterladen bereit. Der Nachweis enthält die zugehörige Dokumentfassung und den Zeitpunkt der Bestätigung. Bei der individuellen Vereinbarung wird auch die für die Agentur handelnde Person festgehalten.
Die Agentur schützt ihren Zugang vor unberechtigten Zugriffen. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, informiert sie contentmarkt unverzüglich. Erklärungen dürfen nur durch hierzu berechtigte Personen abgegeben werden.
3. Funktionen und Zusammenarbeit
Der Agenturbereich ist ein eigener Arbeitsbereich für die Agentur. Creator erhalten durch ihre Zuordnung keinen Zugang zu diesem Bereich. Die Agentur kann eigene interne Talent-Einträge anlegen, bearbeiten und archivieren, Creator gesondert einladen, ihre bestätigten Zuordnungen verwalten und die von ihnen freigegebenen Plattformdaten einsehen. Maßgeblich sind die jeweils bereitgestellten Funktionen und die für den konkreten Zugang bestätigten Vereinbarungen.
Interne Talent-Einträge enthalten einen von der Agentur vergebenen Namen und optional Profilangaben und eine Kontaktadresse. Sie können vor einer Creator-Registrierung gespeichert werden. Das Speichern, Bearbeiten, Archivieren oder Wiederherstellen eines solchen Eintrags erstellt kein Creator-Konto, versendet keine Einladung und bestätigt keine Zuordnung oder Vollmacht. Eine Einladung wird gesondert ausgelöst; ein Abgleich gleicher Kontaktadressen erzeugt keine Verbindung. Das Archivieren eines internen Eintrags beendet keine bestehende Creator-Verbindung und widerruft keine Freigabe.
Die Agentur darf nur Creator einladen, die eine solche Einladung erwarten und für deren Kontaktaufnahme eine ausreichende Berechtigung besteht. Ein Einladungslink verschafft keinen Zugriff auf das Konto oder die Daten des eingeladenen Creators.
Creator nutzen ihr eigenes Konto und bestätigen ihre Zuordnung zur Agentur selbst. Die Agentur darf weder fremde Zugangsdaten anfordern noch eine Bestätigung im Namen eines Creators abgeben. Ein Eintrag durch die Agentur oder contentmarkt ersetzt die Bestätigung des Creators nicht.
Hat ein Creator der Agentur gesondert und ausdrücklich die Kampagnenanmeldung erlaubt, kann die Agentur ihn mit seinen bestätigten Social-Profilen für Kampagnen anmelden, sofern er die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Diese Vollmacht ist freiwillig, unabhängig von der Datenfreigabe und im Creator-Konto jederzeit für die Zukunft widerrufbar. Bereits angelegte Teilnahmen bleiben bestehen. Die bloße Zuordnung oder Datenfreigabe erteilt keine Vollmacht.
Clips reichen Creator selbst über ihr eigenes Konto ein. Die Vollmacht zur Kampagnenanmeldung umfasst keine Einreichungen, Auszahlungen oder Zustimmungen zu Gebühren oder Verträgen. Die Agentur erhält dadurch keinen Zugriff auf Zugangsdaten, Bankdaten oder Steuerangaben des Creators.
Die Agentur unterstützt Creator nach ihrer eigenen Abstimmung mit ihnen. Eine bestimmte Zahl teilnehmender Creator, Beiträge, Aufrufe oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg werden durch den Agenturzugang nicht zugesagt.
4. Creator Zuordnung und Dateneinsicht
Die von der Agentur selbst eingetragenen Talentangaben bleiben von bestätigten Creator-Profilen und freigegebenen Plattformdaten getrennt. Sie sind im Agenturbereich für den betreffenden Agenturzugang sichtbar und werden nicht als vom Creator bestätigte Angaben dargestellt. Die Agentur trägt nur Angaben ein, für deren Verarbeitung sie eine ausreichende Berechtigung hat. Das bloße Anlegen eines internen Eintrags ersetzt weder die Bestätigung einer Zuordnung noch eine Datenfreigabe oder Kampagnenvollmacht des Creators.
Die Bestätigung einer Zuordnung und die Freigabe personenbezogener Plattformdaten sind getrennte Vorgänge. Der Creator entscheidet, ob er der angezeigten Agentur die hierfür vorgesehene Einsicht freigibt. Die Annahme dieser Bedingungen durch die Agentur ersetzt eine solche Freigabe nicht.
Bei aktiver Freigabe kann die Agentur die jeweils freigegebenen Angaben zu Profilen, Kampagnenteilnahmen, eingereichten Beiträgen, Prüfständen, Aufrufen, Verdienst und Auszahlungsstand einsehen. Die Agentur nutzt diese Angaben nur für die mit dem Creator abgestimmte Betreuung auf contentmarkt und schützt sie vor unberechtigter Weitergabe.
Der Creator kann seine Datenfreigabe in seinem Konto mit Wirkung für die Zukunft ändern oder widerrufen und die Betreuung über die Plattform beenden. Danach stellt contentmarkt der Agentur die davon betroffenen personenbezogenen Detaildaten nicht mehr bereit. Die Agentur beendet auch ihre entsprechende Verwendung bereits erhaltener Betreuungsdaten, soweit keine eigene gesetzliche Pflicht oder andere tragfähige Rechtsgrundlage deren weitere Aufbewahrung verlangt.
Eine wirtschaftliche Beteiligung der Agentur ist von dieser Dateneinsicht getrennt. Ob und wie lange sie fortbesteht, richtet sich nach Abschnitt 5 dieser Bedingungen oder einer vorrangigen individuellen Partnervereinbarung. Ein fortbestehender Beteiligungsanspruch verschafft keinen fortbestehenden Zugriff auf persönliche Creator Daten.
Die Datenschutzhinweise von contentmarkt beschreiben die Verarbeitung auf der Plattform. Die Agentur erfüllt die für ihre eigene Verarbeitung geltenden Datenschutzpflichten und stellt den von ihr betreuten Creatorn die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung wird weder durch diese Bedingungen noch durch die Partnervereinbarung ersetzt.
5. Wirtschaftliche Beteiligung
Die Agentur bringt Creator zu contentmarkt und unterstützt sie beim Einstieg auf der Plattform. Die Creator bestätigen ihre Zuordnung zur Agentur selbst über contentmarkt.
Die Zusammenarbeit beginnt mit der ausdrücklichen Bestätigung dieser Bedingungen durch die Agentur und wird für zwölf Monate geschlossen. Sie endet nach Ablauf dieser zwölf Monate ohne automatische Verlängerung. Die Bedingungen erfassen die Creator, deren Zuordnung zur Agentur während dieser Vertragslaufzeit bestätigt wird.
contentmarkt erhebt eine Plattformgebühr in Höhe von 18 Prozent des Creator-Verdienstes. Die Agentur erhält eine Beteiligung in Höhe von 20 Prozent des Nettobetrags der von contentmarkt tatsächlich vereinnahmten Plattformgebühr aus Auszahlungen an die ihr zugeordneten Creator. Die 20 Prozent beziehen sich auf diesen Nettobetrag und nicht auf den gesamten Creator-Verdienst. Der Beteiligungssatz gilt unabhängig davon, an welchen Kampagnen sie auf contentmarkt teilnehmen.
Für jeden Creator, dessen Zuordnung zur Agentur während der Vertragslaufzeit bestätigt wurde, besteht die Beteiligung so lange, wie der jeweilige Creator auf contentmarkt registriert ist.
Eine ausdrücklich vereinbarte individuelle Beteiligungskondition geht diesen Standardkonditionen vor und wird separat bestätigt.
Eine von contentmarkt zugesagte Beteiligung an der Plattformgebühr wird von contentmarkt aus der eigenen Plattformgebühr getragen. Aus einer solchen Beteiligung entsteht für Creator keine zusätzliche Plattformgebühr und kein zusätzlicher Abzug von ihrer Vergütung.
Bei 100 Euro netto tatsächlich vereinnahmter Plattformgebühr beträgt der Standardanteil der Agentur 20 Euro. Die 100 Euro sind in diesem Rechenbeispiel die Nettogebühr von contentmarkt, nicht der Creator-Verdienst. Individuell vereinbarte Beteiligungskonditionen gehen auch diesem Standardbeispiel vor.
Angaben im Dashboard unterscheiden zwischen berechneten Beteiligungen und tatsächlich ausgezahlten Beträgen. Eine Berechnung oder Anzeige belegt für sich noch keine Auszahlung. Der Agenturzugang löst keine Auszahlung an die Agentur aus.
Das Ende einer Betreuung, einer Datenfreigabe oder des Plattformzugangs ändert bestehende wirtschaftliche Ansprüche nur, soweit diese Bedingungen oder eine vorrangige individuelle Partnervereinbarung dies vorsehen. Eine Änderung der angezeigten allgemeinen Quote ersetzt keine bereits vereinbarte individuelle Kondition.
6. Zulässige Nutzung und Schutz der Plattform
Die Agentur nutzt die Plattform rechtmäßig und nur im Rahmen ihrer Berechtigungen. Sie darf keine Zuordnungen, Bestätigungen, Identitäten, Kampagnendaten oder Abrechnungsgrundlagen manipulieren oder unberechtigt auf fremde Konten zugreifen.
Unzulässig sind insbesondere Scheinregistrierungen, die Vortäuschung einer Creator Bestätigung, die Umgehung von Zugriffsbeschränkungen und die Nutzung von Plattformdaten für nicht vereinbarte Zwecke. Die Agentur darf ohne entsprechende Berechtigung keine personenbezogenen Daten an andere Personen oder Dienste weitergeben.
Erkennt die Agentur fehlerhafte Zuordnungen, Berechnungen oder einen möglichen unberechtigten Zugriff, meldet sie dies contentmarkt über hallo@contentmarkt.net. Eine Meldung ist kein Verzicht auf einen bestehenden Anspruch.
7. Verfügbarkeit und Verantwortlichkeit
contentmarkt stellt den Agenturbereich im Rahmen der angebotenen Funktionen bereit. Wartung, technische Störungen und Änderungen externer Dienste können die Verfügbarkeit beeinflussen. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart.
Bei konkreten Anhaltspunkten für einen unberechtigten Zugriff oder eine missbräuchliche Nutzung kann contentmarkt die betroffenen Funktionen vorübergehend beschränken, soweit dies zum Schutz der Plattform oder betroffener Personen erforderlich ist. contentmarkt informiert die Agentur über die Beschränkung und den Weg zur Klärung, soweit dadurch keine Schutzmaßnahmen vereitelt werden.
Die Haftung beider Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen begründen keine pauschale Haftung der Agentur für das Verhalten eines Creators.
8. Beendigung und Vertragsänderungen
Für Standardagenturen gelten Laufzeit und Beendigung nach Abschnitt 5 dieser Bedingungen. Laufzeit und Beendigung einer individuell vereinbarten Zusammenarbeit richten sich nach der Partnervereinbarung. Ein gesetzliches Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Die Agentur kann die Schließung ihres Zugangs bei contentmarkt anfordern. Bestehende Ansprüche und erforderliche Nachweise werden nach den maßgeblichen Vereinbarungen und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten behandelt. Ein bereits bestätigter Vertrag wird durch die Schließung des Zugangs nicht nachträglich gelöscht.
Inhaltliche Änderungen dieser Bedingungen werden der Agentur mitgeteilt und für ihre Annahme gesondert vorgelegt. Eine Änderung individueller Beteiligungskonditionen erfordert eine entsprechende neue Vereinbarung. Schweigen, Anmeldung oder fortgesetzte Nutzung werden durch diese Bedingungen nicht als Zustimmung zu geänderten Beteiligungskonditionen behandelt.
Eine rein redaktionelle Korrektur ändert den Inhalt einer bestehenden Bestätigung nicht. Die ursprünglich bestätigte Fassung und ihr Nachweis bleiben nachvollziehbar.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.